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Deutschlandvertrag

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Buch-Tipp: Aufnahme oder Ausgrenzung? Gehört die Türkei zu Europa? Produktinformation Produktinformation Inzwischen ist dieses Buch in zweiter Auflage erschienen, was nicht verwundert, verbindet dieses Buch doch in bemerkenswerter Weise gute Lesbarkeit mit wissenschaftlichem Anspruch. Der Autor hat diese aktualisierte Neuauflage um zusätzliche Kapitel erweitert, darunter ein Kapitel zu Armenierfrage und ihrer Instrumentalisierung...

Der Deutschlandvertrag (auch Generalvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der in dem Jahre 1952 (bzw. 1955) zwischen Deutschland und den westlichen Siegermächten (Frankreich, England, Vereinigte Staaten Amerika) geschlossen wurde. Er regelte das Ende des Besatzungsstatuts in der Bundesrepublik Deutschland und gab dieser in diesem Zusammenhang die Rechte eines souveränen Staates.

Die Erlangung der Souveränität war für die Bunderepublik in dem Rahmen der westdeutschen Wiederbewaffnung notwendig geworden. Darum war das Inkrafttreten des Vertrages mit dem Beitritt der Bundesrepublik in die Europäische Verteidungsgemeinschaft (EVG) verbunden. Da der EVG-Vertrag allerdings am 30. August 1954 in dem französischen Parlament nicht ratifiziert wurde, konnte auch der seit 1952 vorliegende Deutschlandvertrag nicht in Kraft treten. Nach dem Scheitern musste das Vertragswerk neu verhandelt werden, da sich die Londoner Neunmächtekonferenz für einen Beitritt der Bundesrepublik zur NATO und die Bildung einer Westeuropäischen Union (WEU) entschieden und in den Pariser Verträgen vom 23.10 1954 vollzogen hatte. Da sich die Bundesrepublik unter der Führung von Konrad Adenauer (siehe Westintegration) vor dem Hintergrund des Kalten Krieges zu einem vertrauensvollen Partner der Westalliierten entwickelt hatte, waren diese bereit in der zweiten Auflage des Deutschlandvertrages der Bundesrepublik die -in der ersten Auflage noch nicht in vollem Umfang zugestandene- Souveränität zu überantworten (allerdings immernoch mit einigen Ausnahmen). Zudem fiel der Zwang der Westbindung eines wiedervereiningten Gesamtdeutschlands weg, wegen der die erste Version stark umstritten war. Nach der Ratifizierung der Pariser Verträge trat der Deutschlandvertrag am 5. Mai 1955 in Kraft

Deutschlandvertrag vom 26.Mai 1952 (http://www.lsg.musin.de/Geschichte/Quellen/deutschlandvertrag.htm)


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